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Neues Freizeitwohnsitzgesetz beschert Gemeinden zusätzliche Aufgaben

Neues Freizeitwohnsitzgesetz beschert Gemeinden zusätzliche Aufgaben

Freizeit- oder Zweitwohnsitze auf Bauernhöfen sollen zukünftig mit Einschränkungen gesetzlich möglich sein. So darf unter anderem die Wohnung nur maximal 75 Quadratmeter groß sein und nicht länger als 5 Jahre vermietet werden. Zusätzlich würde der Freiwohnsitz erlöschen, sollte der Hof nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Änderungen im Raumordnungsgesetz werden aufgrund der Zustimmung der Grünen per Juli-Landtag einer Genehmigung zugeführt. Dieser Paradigmenwechsel der Grünen ist schwer verständlich, wurde doch die Forderung nach Freizeitwohnsitzen im Freiland vor der Regierungsbeteiligung von ihnen noch als No-Go bezeichnet.
Der nun in die Begutachtung gelangende Entwurf bringt durch die Einschränkungen einen neuen Aufgabenbereich für Gemeinde und Behörde mit sich. Laut einer Umfrage unter Bürgermeistern sehen sich die Gemeinden außer Stande, die Kontrolle der z.B. 75 m²-Wohnfläche und maximalen 5 Jahre-Mietdauer zu übernehmen. Die gewachsenen Strukturen der zumeist betroffenen Höfe sind schon aus heutiger Sicht „unüberprüfbar“. Vorwärts fordert daher erneut ein Umdenken in diesem Zusammenhang ein.