Der Rechnungshof bestätigt den fristgerechten Erhalt der finalen Version des Rechenschaftsberichts 2013 mit 10. März 2015.
Mit dieser finalen Version wurden die dem Rechnungshof vorliegenden konkreten Anhaltspunkte für allfällig unrichtige oder unvollständige Angaben ausgeräumt. Der Rechnungshof stellt nunmehr gemäß § 10 Abs. 3 PartG fest, dass der Rechenschaftsbericht den Anforderungen (§5 PartG) entspricht.
Den vollständigen Rechenschaftsbericht 2013 finden Sie im Anhang.
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