
In vielen Gemeinden des Landes wurden und werden die Gefahrenzonenpläne adaptiert, indem u.a. alle möglichen Katastrophen berücksichtigt werden. Dies bewirkte eine Verschärfung der Richtlinien und die Ausweitung der gelben oder roten Zone in Tirol. Die Überarbeitung der Pläne ist für Gemeinde, Verwaltungsbehörde und auch Grundeigentümer gleichermaßen unverzichtbar. Die fachliche Bearbeitung durch Experten hilft Gemeinden, Gefahrenpotential zu erkennen und bei Projekten die Entscheidungen sachlich darzulegen und zu begründen. Die Verwaltungsbehörde als verlängerter Arm der Politik kann bei unterschiedlichsten Verfahren auf diese Gefahrenzonen verweisen und sichert so die Gemeinden ab. Eigentümer sehen dies oftmals als "kalte Enteignung“. Dies ist jedoch nicht zutreffend, schließlich geht es um deren Besitz und Vermögen. Eine Katastrophe, und sei diese noch selten, würde enorme Folgen mit sich bringen, teilweise sogar existenzbedrohende Auswirkungen.