Kopfschüttelnd muss man miterleben, wie die drei rechtskräftig verurteilten Impuls-Mandatare Lindenberger, Schett und Zwölfer weder Einsicht in ihr schuldhaftes Verhalten haben noch ein OGH-Urteil akzeptieren. Ebenso wird munter weiter gefordert, dass vollen Ernstes der Tiroler Steuerzahler für eine private Verfehlung aufkommen muss.
Zur verwirrten “Sachverhaltsdarstellung” des Impuls-Mandatares Schett gilt zum Wohle des Tiroler Steuerzahlers nochmals festzuhalten:
Erstens hatten sich Lindenberger, Schett und Zwölfer der Partei vorwärts Tirol gegenüber schriftlich und vertraglich verpflichtet, Anträge für die Parteiförderung zu stellen. Diese Pflicht haben sie absichtlich (vorsätzlich und mutwillig!) gebrochen. Das hat der Oberste Gerichtshof festgestellt und sogar von schuldhafter Versäumnis gesprochen.
Zweitens war ihnen die Expertise des Verfassungsdienstes sowie der ausdrückliche Hinweis im Obleuterat am 15.12.2015 bekannt, wonach Vorwärts die Parteiförderung weiterhin zusteht. "Ein „Rausreden“ nach Fristversäumnis, Fristverlängerung (!), rechtskräftigem OGH-Gerichtsentscheid, Exekutionstitel ist daher nicht nachvollziehbar und schlichtweg Tatsachenverweigerung,“ so vorwärts Tirol Parteiobmann Hansjörg Peer. Zusätzlich war Klubobmann Lindenberger von den Abgeordneten Schett und Zwölfer im Sinne des § 9 Abs. 3 TPKG ermächtigt, die Parteiförderung für Vorwärts abzurufen.
Sich auf die Gutachten des Tiroler Landtags und darauf basierende Beschlüsse, keine Parteiförderung auszuzahlen, zu berufen ist ein Negieren der Gewaltenteilung: Der Landtag macht die Landesgesetze und die Verwaltungsbehörden vollziehen diese. Impuls Tirol hat jedoch die mehrmaligen Aufforderungen der Finanzabteilung einfach ignoriert. Noch dazu, da sich die Impuls-Abgeordneten lediglich zur - ihnen leicht zumutbaren - Mitwirkung an der Antragstellung verpflichtet haben und nicht für die Auszahlung der Vorwärts Parteiförderung durch die Finanzabteilung garantiert haben.
Völlig verfehlt ist auch der Verweis auf die Urteile der Untergerichte im Schadenersatzprozess. Diese waren bekanntlich nicht rechtskräftig, sondern wurden im Instanzenzug bekämpft. Ein Verfahren ist erst dann endgültig entschieden, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder – wie im konkreten Fall – ein Urteil eines Höchstgerichtes vorliegt. Klubobmann Lindenberger war von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten, aber offensichtlich schlecht beraten… Von Abgeordneten sollte man sich mehr juristisches Verständnis erwarten.
Eindeutige gerichtliche Entscheidungen nun nicht wahrhaben zu wollen und auf eine breite Meinungsbildung in der Bevölkerung mit einseitigen Erläuterungen zu hoffen, um schlussendlich eine privat verschuldete Belastung von bis zu 1,5 Mio. Euro auf den Tiroler Steuerzahler umwälzen zu können, ist ein unrühmliches Verhalten und eine Schande für einen amtierenden Landtagsabgeordneten.